Wie hoch sind die Kosten für einen Betreuungsplatz?
Für die Kinderbetreuung in der Kindertagesstätte wird ein Stundensatz entrichtet, an welchem sich auch die Gemeinde und die Autonome Provinz Bozen beteiligen. Die von den Familien zu zahlenden Gebühren werden von der Landesregierung festgelegt (Beschluss der Landesregierung Nr. 666 vom 30. Juli 2019):
- Mindestsatz pro Betreuungsstunde: 0,90 € inklusive 5 % MwSt.
- Höchstsatz pro Betreuungsstunde: 3,65 € einschließlich 5 % MwSt.
Je nach wirtschaftlicher und familiärer Situation können Familien eine Ermäßigung beantragen, um weniger als den Höchsttarif zu bezahlen. Die Berechnung der Reduzierung erfolgt durch den Sozialsprengel der Bezirksgemeinschaft.
Die festgelegten Tarife gelten für maximal 1920 Betreuungsstunden pro Jahr. Werden die 1920 Stunden überschritten, muss die Familie die vollen Betreuungskosten zahlen, ohne Anspruch auf eine Ermäßigung der Sätze. Der volle Satz pro Betreuungsstunde wird von der jeweiligen Gemeinde festgelegt.
Die Kosten für die Betreuung im Rahmen einer betrieblichen Kindertagesstätte werden zu einem Drittel von der Familie und zu zwei Dritteln vom Unternehmen getragen, wobei ein Drittel von der Autonomen Provinz Bozen erstattet wird. Um diese Aufteilung zu gewährleisten, ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen der Sozialgenossenschaft Paideias und dem Unternehmen erforderlich. Die Familie kann keine Leistungen des Sozialsprengel beantragen.
Die Kosten hängen von der sozialen und wirtschaftlichen Situation der Familie ab und liegen zwischen einem Mindestbetrag von 0,90 EUR und einem Höchstbetrag von 3,65 EUR pro Stunde.
Der Stundensatz, der den Familien in Rechnung gestellt wird, ist pauschal und beinhaltet auch die Verpflegung. Kosten, die durch besondere Bedürfnisse oder Wünsche der Eltern entstehen, müssen von den Familien selbst getragen werden.